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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

§ 1 Zustandekommen des Vertrages 

Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche oder Fernmündliche Bestätigung durch die Buchungsstelle oder das Reisebüro des Kunden zustande.

Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form bei der Buchungsstelle oder dem Reisebüro. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur am vereinbarten Datum zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort.

Fahrdienst Hohmann richtet sich immer nach Ihren in der Beauftragung gemachten Angaben und kann für falsch gemachte Angaben nicht haftbar gemacht werden.

§ 2 Inhalt des Vertrages

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Buchungsbeleg. Fahrdienst Hohmann muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Buchungsbeleg des Kunden.

Bitte beachten sie, dass Kinder auch als volle Personen zählen. Bei uns bekommen Kinder einen eigenen Sitzplatz. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weiter angefahrener Adresse auf dem direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

Der Preis schließt einen Koffer und ein Handgepäck pro Person ein. (Alle Preise inkl. Gesetzlicher MwSt.) Die Beförderung erfolgt in der Regel durch Fahr- & Reisedienst Hohmann selbst. Alle eingesetzten Fahrzeuge sind als Mietwagen zur Personenbeförderung zugelassen und auch so versichert.

2.1. Fahrdienst Hohmann verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug ihres Leistungsträgers bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Std.) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, Flugnummernänderungen sowie verpasste Anschlussflüge, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich umgehend anzuzeigen. Wird Fahrdienst Hohmann nicht rechtzeitig über diese Änderungen informiert und der Fahrer befindet sich schon am angegebenen Treffpunkt oder Ort, so wird dieses als Leerfahrt dem Kunden in Rechnung gestellt und es bedarf einer erneuten Buchung. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

2.2. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. Sind auch vom Fahrdienst Hohmann nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. 

2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt den Kunden. Fahrdienst Hohmann ist insoweit nur beratend tätig und haftet nicht für etwaige Verspätungen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. 

2.4. Auch beim Einzeltransfer legt der Kunde den Tag und die Stunde der Abholung fest. Ein Einzeltransfer kann gegen 20,00 € Aufpreis pro Strecke gebucht werden.

2.5. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert.

§ 3 Preise

Der im Buchungsbeleg angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstelle bzw. bei unserem Fahrer / Leistungsträger bei Antritt der Transferfahrt, sofort und in voller Höhe zu entrichten.

Wartezeit: Bei Abholung vom Flughafen fallen ab 1 Std. nach Landung Gebühren für die Wartezeit an, die Wartezeit wird mit einer Gebühr von 15,00 € / je 30 Minuten berechnet. Diese Wartezeitgebühr ist dann direkt an den Fahrer zu entrichten.

§ 4 Rücktritt 

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu.

Bei Flughafentransfer: liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei Fahrdienst Hohmann bis spätestens 3 Tage vor dem Transfer vor, werden 10 % (jedoch mind. 5,00 €) Bearbeitungsgebühren erhoben.

Die Gebühren bei einem späteren Rücktritt sind wie folgt:

-         Ab 2 bis 1 Tag vor Abholung = 50 % des Transferpreises

-         Am Reisetag = 80 % 

-        Leerfahrt = 100 %

Bei Sonderfahrten: liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei Fahrdienst Hohmann bis 14 Tage vor dem Transfer vor, werden 20 % Bearbeitungsgebühren erhoben.

Die Gebühren bei einem späteren Rücktritt sind wie folgt:

-         Ab 13 bis 4 Tage vor Abreise = 50 % des Transferpreises

-         Ab 3 bis 1 Tag vor Abreise = 80 % des Transferpreises

-         Stornierung am Abreisetag = 100 % des Transferpreises

§ 5 Gewährleistung

Fahrdienst Hohmann haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Fahrdienst Hohmann dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittsfähig ist, beschränkt sich die Haftung von Fahrdienst Hohmann in der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Fahrdienst Hohmann haftet im Übrigen nur für grobe Fahrlässigkeit und für vorsätzliche Schädigungen. Sie haftet jedoch nicht für verpasste Flüge und Folgekosten wenn keine Abflugzeiten und Flugnummern angegeben werden und wenn Fahrdienst Hohmann die Abholzeiten nicht vorgegeben hat (Abholzeit auf Kundenwunsch).

Weiterer Haftungsausschluss besteht für höhere Gewalt (Stau, Glatteis, Schnee, Unwetter). Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandung der Leistung unverzüglich zur Kenntnis von Fahrdienst Hohmann zu bringen.

§ 6 Geltendmachung von Ansprüchen

Etwaige Ansprüche gegen Fahrdienst Hohmann, gleich aus welchem Rechtsgrund sind innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Auftrages schriftlich gegenüber Fahrdienst Hohmann geltend zu machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche. 

§ 7 Salvatorische Klausel 

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert sich nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Amtsgericht Herne-Wanne. 

 

                                                                   Fahr- & Reisedienst Hohmann